Sehr geehrter Herr Monegel,
der Rat der Stadt hat im März 1998 dem Aufbau eines Venture Capital-Fonds und der damit verbundenen Gründung der S-Venture Capital Dortmund GmbH (SVC-GmbH) durch die Sparkasse Dortmund zugestimmt. Gründungsabsicht und Ziel der Gesellschaft ist, zum Zwecke der Wirtschaftsförderung die Gründung und den Aufbau kleinerer und mittlerer Unternehmen durch zielgerichtete Modelle der Unternehmensfinanzierung zu fördern. Die Sparkasse Dortmund hatte sich auf Wunsch der Stadt Dortmund bereit erklärt, einen Venture-Capital-Fonds, - die S-Venture-Capital Dortmund GmbH - zu gründen und finanziell mit einem Gesamtvolumen von 15,30 Mio. Euro auszustatten. Die Sparkasse Dortmund ist alleinige Gesellschafterin der SVC-GmbH. Die Stadt Dortmund hat sich ein Teilnahmerecht und eine indirektes Mitspracherecht in der Gesellschafterversammlung und ein Stimmrecht im Beirat der SVC-GmbH einräumen lassen.
Der in der Folge zwischen Stadt Dortmund und Sparkasse Dortmund abgeschlossene Investitions- und Beteiligungsvertrag sieht vor, dass die Ausübung des Ankaufs- und Andienungsrechts („Put-Option“) bis zum 30.06.2008 erfolgen musste. Sparkasse und Stadt haben diese „Put-Option“ nach dem Ratsbeschluss vom 10.11.2005 um weitere fünf Jahre bis zum 31.12.2013 zu verlängert. Wird die „Put-Option“ nicht ausgeübt, kann von den Vertragsparteien der Investitions- und Beteiligungsvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden.
Die „Put-Option“ sieht vor, dass die Stadt das Stammkapital der Gesellschaft und den nicht durch Bürgschaften gesicherten Teil des Investments der Sparkasse in Höhe von insgesamt 3,06 Mio. Euro zzgl. aufgelaufener und nicht ausgezahlter Zinsen übernimmt. Der verbleibende Teil der Kapitalrücklage beträgt dann rd. 12,2 Mio. Euro. Bei Ausübung der „Put-Option“ hat die Sparkasse das Recht, diese verbleibende Kapitalrücklage in Fremdkapital umzuwandeln. Die Sparkasse ist dann berechtigt, ihre Forderung fällig zu stellen. Ferner hat die Sparkasse das Recht, eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals zu verlangen. Die Verzinsung bezieht sich als Bemessungsgrundlage auf das gesamte eingesetzte Kapital der SVC-GmbH und wird in Höhe einer vergleichbaren Kommunalkreditverzinsung erfolgen. Nach überschlägiger Kalkulation wird sich der Zinsaufwand des bisher aufgewendeten und von der Sparkasse zur Verfügung gestellten Kapitals in einer Größenordnung von rd. 4,0 bis 5,0 Mio. Euro bewegen. Hier ist ein Zeitraum vom Zeitpunkt der Gründung bis zum Auslaufen der „Put-Option“ zum 31.12.2013 unterstellt.
Dies vorausgeschickt bitten wir die Verwaltung um schriftliche Stellungnahme zu nachstehend aufgeführten Punkten:
Mit freundlichen Grüßen
| gez. Lars Rettstadt Fraktionsvorsitzender | f. d. R. Matthias Güssgen Geschäftsführer |