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Fraktion begrüßt Entscheidung zur Wiederholungswahl

OVG stärkt Rechte des Rates

Mit Zufriedenheit hat FDP/Bürgerliste die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 15.12. zur Kenntnis genommen, wonach die Ratswahlen 2009 wiederholt werden müssen. Im Ergebnis schließt sich das Berufungsgericht damit der rechtlichen Wertung der Fraktion an, dass es sich bei der Geheimhaltung des 100 Mio. € Haushaltslochs bis nach der Kommunalwahl 2009 um eine pflichtwidrige Beeinflussung der Wahl durch die damalige Stadtführung gehandelt hat, die auch Auswirkungen auf das Wahlergebnis gehabt hat.

„Mit diesem Urteil hat das Gericht die Rechte des Rates eindeutig gestärkt und das erstinstanzliche Urteil in Bausch und Bogen verworfen. Das ist ein Sieg für die Demokratie und ein herber Schlag für die SPD in Dortmund, die sich nun überlegen muss, ob angesichts der nicht zugelassenen Revision weitere Rechtsmittel (Nichtzulassungsbeschwerde) überhaupt noch Sinn machen“, resümiert der Fraktionsvorsitzende Lars Rettstadt (FDP). „Es ist schon erstaunlich, wie unmissverständlich das Gericht hier einen höchst streitbaren und in der deutschen Kommunalrechtsgeschichte in dieser Form wohl einmaligen Fall beurteilt hat.“

`Als Operation am offenen Herzen der Demokratie` bezeichnete das Gericht dieses Verfahren und trifft dabei exakt den Nerv von FDP/Bürgerliste: „Denn damit steht fest, dass Ex-OB-Dr. Langemeyer und die inzwischen vom Rat abgewählte Kämmerin Dr. Uthemann die Fraktionen, den Rat und die Dortmunder Bürger hinters Licht geführt haben, um einen Wahlerfolg nicht zu gefährden“, blickt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Thomas Reinbold (Bürgerliste) zurück. „Diese Rechnung ist – wenn auch mit zweijähriger Verzögerung – nicht aufgegangen.“