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Grillverbot ohne Wirkung

Fraktion gegen Regulierung als Selbstzweck

 Mit Skepsis nimmt FDP/Bürgerliste den jüngsten Vorstoß von Ordnungsdezernent Wilhelm Steitz (Grüne) zu den Grillverboten zur Kenntnis. Wie jüngst bekannt wurde, plant die Verwaltung, die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Dortmund um ein Grillverbot zu erweitern. Im Gegenzug sollen insgesamt zwölf Areale im gesamten Stadtgebiet ausdrücklich zum Grillen freigegeben und entsprechend ausgeschildert werden.

„Mit dem Vorstoß packt Herr Steitz ein heißes Eisen an. Das ist grundsätzlich aller Ehren wert. Denn gerade an den heißen Tagen waren exzessive Grillpartys immer wieder der Grund dafür, dass sich Bürger über den anfallenden Müll beschwert haben“, resümiert Kay-Christopher Becker (FDP), Mitglied im Ausschuss für öffentliche Ordnung. „Dennoch werden wir seinen gut gemeinten Kompromissvorschlag wohl nicht mittragen. Denn wir können bei der geplanten Neuerung letztendlich keine wirklichen Verbesserungen feststellen.“

Aus Sicht der Fraktion dient das geplante Grillverbot jedoch vielmehr dem Zweck, bereits bestehendes Gewohnheitsrecht in juristische Regelungen zu verpacken.

„Verbote sind kein Selbstzweck und eine Regelung nur um der Regelung willen ist bloße Bürokratie und damit unnötig. Denn die nun im Raum stehenden Grillflächen machen nahezu alle bereits heute schon zum Grillen genutzten Plätze aus“, verweist Becker bspw. mit dem Fredenbaumpark, dem Westpark oder dem Hansemannpark in Mengede auf drei von zwölf Standorten, wo auch künftig weiter gegrillt werden darf.

„Dass diese Grillplätze künftig nun verstärkt durch die EDG gesäubert werden sollen, ist – trotz der damit natürlich irgendwie auch verbundenen Mehrkosten – zwar zu begrüßen, doch bedarf es dazu wohl kaum eines extra kodifizierten Grillverbots. Wir wissen auch so, wo der Müll anfällt; also können wir ihn auch heute schon entsorgen. Mehr und größere Müllbehälter können da durchaus schon hilfreich sein“, so Becker.