Auf Initiative der FDP-Fraktion im Landtag NRW beschlossen die Abgeordneten gestern mehrheitlich, dass die geplante landesweite Verpflichtung zur Durchführung von Dichtheitsprüfung privater Abwasserrohre zunächst ausgesetzt werden soll. Zugleich liegt es nun in der Eigenverantwortung der Kommunen, die Umsetzung vor Ort nicht weiter zu betreiben, da es sich um einen Belang der kommunalen Selbstverwaltung handelt. Die FDP/Bürgerlisten Fraktion setzt sich für eine weitere Aussetzung auch im Stadtgebiet Dortmund ein.
„Die Bürger erfahren die Regelung als starke Belastung, die gerade Familien und Rentner oft vor große finanzielle Schwierigkeiten stellt. Viele Menschen fühlen sich nicht mitgenommen und bezweifeln den umweltpolitischen Nutzen der Dichtheitsprüfung“, hegt Thomas Kaeder
(FDP), umweltpolitischer Sprecher der Fraktion, große Bedenken gegen den gesamtgesellschaftlichen Sinn der Regelung. Diese Einschätzung teilt auch Dr. Gerhard Reil, sachkundiger Bürger im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wirtschaft und Immobilien (AUSWI) und ergänzt: „Es kann nicht sein, dass die Bürger gezwungen werden, private Abwasserleitungen zu überprüfen, die öffentliche Hand sich jedoch der Pflicht zur Dichtheitsprüfung entziehen kann. Die bestehenden Ausnahmeregelungen geht deshalb nicht weit genug, ferner fehlt es an einer notwenigen bundeseinheitlichen Regelung“.
Die Hausbesitzer fühlen sich von der Politik allein gelassen und akzeptieren die strengen Regelungen der Dichtheitsprüfung nicht. Es bestehen außerdem immer mehr Zweifel, ob angesichts anderer Grundwassereinträge die Einträge aus privaten Abwasserrohren überhaupt eine Relevanz haben und der Aufwand der landesweit vorgeschriebenen Dichtheitsprüfung in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen steht.
„Ohne Dialog mit den betroffenen Menschen wird die Dichtheitsprüfung weiteres Unverständnis gegenüber umweltpolitischen Maßnahmen generieren. Das jetzt der Kommune eingeräumte Ermessen bei der Anwendung des Prüfverpflichtung muss zugunsten der Bürgerinnen und Bürger ausgeübt werden. Von einer Verpflichtung zur Durchführung von Dichtheitsprüfung muss vorerst abgesehen werden, bis eine bundesweite einheitliche Regelung getroffen werden kann“, sind ich Kaeder und Dr. Reil einig.