In einem Antrag zum Kulturausschuss (6.3.2012) setzt sich FDP/Bürgerliste für eine kundenfreundlichere Ausgestaltung der Musikschulordnung ein. Stein des Anstoßes sind die derzeitigen Regelungen bei der Erstattung von Unterrichtsausfällen, die die Fraktion für irreführend und korrekturwürdig hält. Sie fordert daher eine finanzielle Rückzahlung von Gebühren bereits dann, wenn weniger als 36 Unterrichtsstunden im Jahr erteilt werden.
„Unterrichtsausfälle lassen sich auch bei der Musikschule nie vermeiden. Aber wenn die Schulordnung für diese Fälle schon Beitragserstattungen vorsieht, müssen diese auch nachvollziehbar sein“, hat der kulturpolitische Sprecher, Heinz Dingerdissen (FDP), hier so seine Zweifel. „Die derzeitige Regelung vermittelt Schülern und Eltern zunächst den Eindruck, dass 40 Unterrichtstunden im Jahr angeboten werden können, worauf rechnerisch auch der Erstattungsbetrag bei einem Unterrichtsausfall basiert. Feiertage und Ferien berücksichtigt, hat das Jahr 2012 aber bspw. nur 37 Montage, an denen Unterricht überhaupt nur stattfinden kann. Fallen dann noch 4 Stunden im Jahr aus (2 Std. pro Halbjahr), finden faktisch nur 33 Stunden statt, ohne dass Schüler oder Eltern auch nur einen Cent zurückbekommen“, so Dingerdissen.
Laut Schulordnung erfolgt eine Erstattung von 1/40 des Jahresentgelts, wenn mindestens drei Stunden im Halbjahr aus Gründen, die die Musikschule zu vertreten hat, ausfallen.
„Damit orientiert sich der Erstattungsbetrag nicht an den tatsächlich möglichen sondern an einer fiktiven Zahl von jährlichen Unterrichtsstunden, was im Erstattungsfall auch geringe Auszahlungsbeträge zur Folge hat“, rechnet Dr. Thomas Reinbold
(Bürgerliste), Mitglied im Kulturausschuss vor. „Der von unserer Fraktion – unter Berücksichtigung eines gelegentlichen Unterrichtsausfalls (1 Std. p.a.) - auf Basis von 36 Jahresstunden geforderte Erstattungsbetrag von 1/36 des Jahresentgelts, gibt Eltern und Schülern daher ein realistischeres Bild und einen höheren Erstattungsanspruch“, weist Reinbold auch auf mögliche Mehrkosten hin. „Denn künftig sollen Eltern und Schüler bereits ab der zweiten ausgefallenen Stunde im Jahr Geld zurückbekommen.“
Aber auch für mögliche Mehrkosten hat FDP/Bürgerliste eine Lösung parat:
„Durch die Einrichtung eines Vertretungspools sowie durch eine praktikable Handhabung von Ersatzterminen sollen Unterrichtsausfälle künftig so gering wie möglich gehalten werden. Das trägt auch dem Anspruch der Musikschule nach einer kompetenten und qualifizierten musikalisch-kulturellen Ausbildung Rechnung“, sind Dingerdissen und Reinbold überzeugt.