Seit nunmehr drei Jahren liegt ein Beihilfeverfahren des Dortmunder Flughafens bei der EU-Kommission in Brüssel. "Es geht um etwa 6 Millionen Euro", so Michael Kauch, Fraktionsvorsitzender von FDP/Bürgerliste. Schon als Europaabgeordneter hatte er Druck gemacht und fordert jetzt DSW21 und den Flughafen auf, eine Entscheidung in Brüssel einzufordern. "Gegebenenfalls muss man auch Klage erheben."
Worum es geht: Die damalige Bundesregierung und die Bundesländer hatten während der Corona-Pandemie Unterstützungszahlungen an deutsche Flughäfen geleistet. Dem Flughafen Dortmund wurden solche Zahlungen verweigert, da er nicht auf einer etwa 30 Jahre alten Liste von Flughäfen im Bundesinteresse stand. Anders als Dortmund haben zahlreiche Flughäfen mit deutlich niedrigeren Passagierzahlen entsprechende Beihilfen erhalten.
Der Flughafen Dortmund hatte daraufhin eine Beschwerde an die EU-Kommission gerichtet, in der dargelegt wird, dass der Flughafen Dortmund durch die Beihilfen der deutschen Bundesregierung an andere deutsche Flughäfen, die zum Ausgleich der Umsatzausfälle in der Covid-19-Krise im Jahr 2020 gezahlt wurden, im Wettbewerb benachteiligt wurde. Dieses Verfahren ist bei der EU-Kommission weiter anhängig.
Angesichts der langen Verfahrensdauer hatte der damalige Europaabgeordnete Michael Kauch am 25.4.2024 eine Anfrage an die EU-Kommission gerichtet. Laut Antwort der EU-Kommission vom 19.6.2024 hieß es: "Am 25. Oktober 2023 und am 11. Juni 2024 teilte die Generaldirektion Wettbewerb dem Beschwerdeführer mit, dass keine Verpflichtung besteht, allen Unternehmen in einem Wirtschaftszweig Beihilfen zu gewähren, und empfahl, sich an die deutschen Behörden zu wenden." Verwiesen wurde auf das erfolglose Beihilfeverfahren von Ryanair gegen die Kommission wegen schwedischer Subventionen an die SAS.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste hatte daraufhin verschiedene Fragen an die Verwaltung gerichtet. In der Antwort vom 22.8.2024 verweist der Oberbürgermeister darauf, dass die Schreiben der EU-Kommission nicht als abschließend zu verstehen seien und die Rechtsberater des Flughafens den Fall Ryanair nicht als vergleichbar ansehen. Die vorgenannten Schreiben seien dem Aufsichtsrat von DSW21 und der Verwaltung jedoch nicht gesondert zugeleitet worden.
Laut Antwort des Oberbürgermeisters hatte der Flughafen Dortmund seine Kosten durch die Betriebseinschränkungen vom 4. März bis 30. Juni 2020 mit 6,442 Millionen Euro berechnet. Der Flughafen Münster/Osnabrück mit deutlich niedrigeren Passagierzahlen habe Corona-Hilfen in Höhe von etwa 5 Millionen Euro erhalten. Es geht also um relevante Summen.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste stellt daher heute im Finanzausschuss des Rates folgenden Antrag:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, DSW21 und den Flughafen Dortmund zu bitten, das Beihilfeverfahren weiter entschlossen fortzuführen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, DSW21 und den Flughafen Dortmund aufzufordern, die weitere Korrespondenz mit der EU-Kommission den Aufsichtsräten von DSW21 und Flughafen Dortmund sowie dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nicht-öffentlich zur Kenntnis zu geben.
Die letzte Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste (einschließlich des Wortlauts der Antwort der EU-Kommission auf die Anfrage von Michael Kauch) sowie die Antwort des Oberbürgermeisters finden Sie im Anhang.
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