„Die Stadt ist dabei, die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für die Corona-Maßnahmen zu gefährden“, so Michael Kauch, Fraktionsvorsitzender von FDP/Bürgerliste im Rat der Stadt Dortmund. „Wenn man jetzt in der Innenstadt nicht einmal mehr eine Bratwurst essen kann, hat das mit Infektionsschutz nichts mehr zu tun. Es wird skurril.“
Die Stadt hat nach der Corona-Schutzverordnung des Landes das Recht, eine Maskenpflicht unter freiem Himmel zu verhängen. „Aber nach unserem Rechtsverständnis hat die Stadt auch das Recht, die Umstände dieser erweiterten Maskenpflicht unabhängig von den allgemeinen Ausnahmeregeln zum Absetzen des Mund-Nasen-Schutzes zu regeln“, so Kauch weiter. Im übrigen sei die Dortmunder Interpretation der Ausnahmeregelung strikter als es die NRW-Verordnung erfordert.
Es sei nämlich – anders als etwa in der U-Bahn – mit dem Schutzzweck der Corona-Schutzverordnung wohl vereinbar, wenn man legal an einem ruhigen Ort die Maske abnehmen darf, um seine Wurst zu essen. Niemand besuche die Innenstadt ausschließlich dazu, um eine Wurst zu essen. Deshalb gelte für FDP/Bürgerliste: „Wer auf dem Weg von der Arbeit einen Imbiss nehmen möchte, soll das dürfen.“ Schließlich sei das Mitnehmen von Speisen aus Imbissen nicht verboten – „doch welchen Sinn macht es, die Pommes erst essen zu dürfen, wenn sie kalt und pappig sind?“, fragt Kauch.
Der Oberbürgermeister müsse sich die Frage gefallen lassen, warum er „ohne jeden Nutzen für den Infektionsschutz die letzten Möglichkeiten der gebeutelten Gastronomie in der Innenstadt kaputt macht.“
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