top of page

Aktuelles

Haushaltsanträge: FDP/Bürgerliste will Einsparungen beim Personal

Aktualisiert: 3. Dez. 2024

Mehr Personal aber für Rechnungsprüfung, Einbürgerungen und Abschiebungen


Die Ratsfraktion FDP/Bürgerliste hat ihre Änträge zum Haushalt der Stadt Dortmund vorgelegt. Darin fordert sie vor allem mehr Einsparungen und andere Prioritäten beim Personal in der Stadtverwaltung. „Nur mit klareren Schritten zur immer größeren Stellenausweitung in der Verwaltung können wir die kritische Lage der städtischen Finanzen in den Griff bekommen“, so der Fraktionsvorsitzende Michael Kauch.


Konkret fordert, dass zwei Jahre unbesetzte Stellen ganz aus dem Stellenplan gestrichen werden. Stellenausweitungen im laufenden Haushalt 2025/2026 sollen nur bei konkreter Gegenfinanzierung möglich sein. Zudem soll die Stadt endlich die Digitalisierungsdividende heben, die dem Rat bei jedem Digitalisierungsprojekt versprochen wurde. „Es kann nicht sein, dass immer mehr Prozesse digitalisiert werden, das Personal für die Arbeiten aber gleich bleibt“, kritisiert Kauch.


FDP/Bürgerliste will aber auch neue Prioritäten setzen. 4 Stellen sollen im Rechnungsprüfungsamt hinzukommen. 12 Stellen sind im Amt für Migration vorgesehen, und zwar für die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen und von Abschiebungen. „ Im Bereich von Abschiebungen hat es in den vergangenen Jahren seit 2019 keinen Personalaufwuchs gegeben, während der Rest der Verwaltung um über 17 Prozent mehr Personal aufgebaut hat – und dies obwohl die Durchsetzung der Regeln zu irregulärer Migration aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger eine hohe Priorität bekommen hat“, so die Fraktion in der Begründung ihres Antrags.


Weitere Anträge befassen sich mit der Verbesserung des Fördermittelmanagements, mit der Bereitstellung von Service für ausländische Fachkräfte und mit der Umsetzung verschleppter Beschlüsse des Rates.


Beim Aktionsplan gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus fordern FDP/Bürgerliste, den Antisemitismus unter Migranten und Linksextremisten aufzunehmen, namentlich im Zusammenhang mit dem terroristischen Überfall der Hamas auf Israel und dem folgenden militärischen Krieg in Gaza.


Während FDP/Bürgerliste die Finanzierung mehrere Projekte wie Welthaus, AIDS-Hilfe und die Aufklärung zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sichern will, fordert sie, die Förderung des Sozial-Ökologischen Zentrums einzustellen. „Mir erschließt sich nicht, warum CDU und Grüne die Förderung sogar noch erhöhen wollen. Dort wird mit Steuermitteln ein einseitig linkes bis linksradikales Programm umgesetzt.“



Hier die Anträge im Einzelnen:



Haushaltsanträge FDP/Bürgerliste



1. Kompensation Mehrausgaben


Alle Haushaltsausweitungen aus den Beratungen im AFBL werden im Haushalt 2025/2026 kompensiert, so dass es per Saldo in keinem der Jahre 2025 bis 2029 zu einer Haushaltsausweitung kommt. Der Verwaltung steht es frei, der Politik vor Abschluss der Haushaltsberatungen im Rat eine exakte Zuordnung der Kompensation zur Beschlussfassung vorlegen oder eine globale Minderausgabe in den Haushalt aufzunehmen.


2. Wegfall unbesetzter Stellen


Stellen, die seit mehr als zwei Jahren unbesetzt sind, werden bei der Aufstellung des Stellenplans 2025 dauerhaft aus dem Stellenplan gestrichen. Ausdrücklich nicht ausgenommen sind Stellen, die noch nie besetzt worden sind. Die sogenannte "Tool-Box-Vorlage" wird entsprechend verschärft.


Begründung:


Stellen, die mehr als zwei Jahre unbesetzt sind, werden offenkundig in der Praxis nicht benötigt. Diese sollen final gestrichen werden. Wenn Stellen nach ihrer Schaffung noch nie besetzt worden sind, ist das erst recht ein Grund, sie zu streichen, und nicht, sie auszunehmen.


3. Stellenausweitungen im laufenden Haushalt


Stellen, die im laufenden Jahr 2025 oder 2026 zusätzlich zum Stellenplan von der Verwaltung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden, müssen künftig in der gleichen Vorlage und im gleichen finanziellen Umfang den Wegfall anderer Stellen vorsehen. Ausgenommen sind Stellen, die sich mindestens in Höhe der Personalkosten vollständig durch zusätzliche Einnahmen refinanzieren.


Begründung:


Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Verwaltung mehrfach unterjährig zusätzliche Stellen beantragt hat, mit dem Verweis, es gebe keine Kompensationsmöglichkeit im gleichen Amt. Dieser Antrag sieht eine verpflichtende Kompensation über die gesamte Verwaltung hinweg vor. Dies trägt dazu bei, einer weiteren Aufblähung der Stellen in der Verwaltung entgegenzuwirken.


4. Analyse Digitalisierungsdividende


Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur September-Sitzung des APOD eine Analyse zur Digitalisierungsdividende vorzulegen. Darin sind bezogen auf jedes Stadtamt projektscharf aufzunehmen:


•                              Sächliche Ausgaben für die Digitalisierung in den einzelnen Jahren seit 2020


•                              Personalaufwand für Digitalisierungsprojekte (intern und extern getrennt) in den einzelnen Jahren seit 2020


•                              Bereits erfolgte Personaleinsparung durch digitale Produkt- und Prozessoptimierung (in Stellen und Personalkosten) in den einzelnen Jahren seit 2020


•                              Mögliche Personaleinsparung durch digitale Produkt- und Prozessoptimierung (in Stellen und Personalkosten), jeweils für die nächsten drei Jahre mit voraussichtlichem Realisierungszeitpunkt. Werden keine Einsparungen dargelegt, so ist dies im Detail zu begründen.


•                              Bereits erfolgte Sachkosteneinsparung durch digitale Produkt- und Prozessoptimierung in den einzelnen Jahren seit 2020


•                              Mögliche Sachkosteneinsparung durch digitale Produkt- und Prozessoptimierung, jeweils für die nächsten drei Jahre mit voraussichtlichem Realisierungszeitpunkt


Begründung: In zahlreichen Vorlagen zu Digitalisierungsprojekten wurde nach einigen Jahren eine Digitalisierungsdividende in Form von sinkenden Kosten in Aussicht gestellt, insbesondere auch im Personalbereich. Angesichts der immer weiter gestiegenen Stellenzahl sollte der Rat Transparenz über die bereits erreichte Digitalisierungsdividende erhalten. Zugleich soll die Verwaltung angehalten werden, aktiv nach bisher ungenutzten Kostensenkungspotenzialen durch die Digitalisierung zu suchen.


5. Optimierung des Fördermittelmanagements


Alle Fachbereiche der Verwaltung werden aufgefordert, ihre Fördermittelakquise in Kooperation mit der Stabsstelle Fördermittelmanagement zu optimieren.


Bei allen Vorlagen der Verwaltung, die Investitionsmaßnahmen oder zusätzliche konsumtive Ausgaben vorsehen, ist künftig darzustellen, inwieweit und mit welchem Ergebnis ggf. in Kooperation mit der Stabsstelle Fördermittelmanagement die Akquise von Fördermitteln geprüft wurde.


6. Einsparung bei noch nicht umgesetzten Hauhaltsbegleitbeschlüssen


Zur Kosteneinsparung werden folgende noch nicht vollständig umgesetzte Haushaltsbegleitbeschlüsse aufgehoben bzw. nicht weitergeführt (Nummerierung auf dem Sachstandsbericht Haushaltsbegleitbeschlüsse 2024 vom 8.8.2024):


a)        Nr. 99 „Beratung zur Erstellung von Gemeinwohlbilanzen für KMU“


b)        Nr.101 „Einführung eines Dortmunder Mehrwegbecher-to-go“


c)        Nr. 186 „Dortmund wird Teil des Portal Projekts“


d)        Nr. 264 „Finanzielle Unterstützung der privaten Wildauffangs- und Auswilderungsstation von Ewald Ferlemann in Dortmund-Dorstfeld“


7. Umsetzung von Haushaltsbegleitbeschlüssen


Zu noch nicht umgesetzten Haushaltsbegleitbeschlüssen (Nummerierung bezieht sich auf den Sachstandsbericht Haushaltsbegleitbeschlüsse 2024 vom 8.8.2024) wird beschlossen:


a)        Nr. 85 Digitalisierung bei Feuerwehr und Rettungsdienst: Die Verwaltung wird aufgefordert, die Umsetzung des Projekts zu beschleunigen und bis zur Juli-Sitzung des Rates eine beschlussreife Vorlage vorzulegen, so dass das Projekt noch vor Ende dieser Wahlperiode in die Umsetzung gehen kann.


b)        Nr. 94 „Arisierung“ in Dortmund erforschen: Die Verwaltung wird aufgefordert, dem AFBL und dem AKSF in ihren ersten Sitzungen in 2025 einen Sachstandsbericht vorzulegen, in welcher Form die gewonnenen Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen.


c)        Nr. 102 Fördermittelmanagement optimieren: Die Verwaltung wird aufgefordert, das Projekt bis zur Juli-Sitzung des Rates einzuführen und dem Rat bis zu dieser Sitzung einen abschließenden Bericht vorzulegen.


d)        Nr. 124 Aktionsplan gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus: Die Verwaltung wird aufgefordert, dem AFBL in seiner ersten Sitzung in 2025 einen Sachstandsbericht über den Zeitplan des Aktionsplans zur Aktualisierung vorzulegen.


e)        Nr. 124 Aktionsplan gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus: Die Verwaltung wird aufgefordert, in den Aktionsplan den Antisemitismus unter Migrantinnen und Migranten sowie Linksextremistinnen und Linksextremisten aufzunehmen, namentlich im Zusammenhang mit dem terroristischen Überfall der Hamas auf Israel und dem folgenden militärischen Krieg in Gaza.


f)           Nr. 126 Dokumentenabholschrank: Die Verwaltung wird aufgefordert, dem AFBL und dem ABÖAB in der ersten Sitzung in 2025 einen Sachstandsbericht zum Zeitplan vorzulegen.


g)         Nr. 134 Diverse City Kongress: Die Verwaltung wird aufgefordert, für 2025/2026 mindestens einen Kongress aus den Mitteln der Wirtschaftsförderung durchzuführen.


h)        Nr. 149 Internationale Wirtschaftsförderung: Die Verwaltung wird aufgefordert, dem AFBL und dem AWBEWF in ihren ersten Sitzungen in 2025 die Planungen internationaler Wirtschaftsförderungsmaßnahmen für das Jahr 2025 vorzustellen.


i)            Nr. 216/247 Digitalisierung der Abrechnungen der Feuerwehr und Digitales Fahrtenbuch bei der Feuerwehr: Die Verwaltung wird aufgefordert, dem AFBL und dem ABÖAB in ihren ersten Sitzungen in 2025 einen aktualisierten Sachstandsbericht über den Umsetzungsstand zu geben.


j)            Nr. 232 Samstagsbestattungen: Die Verwaltung wird aufgefordert, einmal im Monat Samstagsbestattungen zu ermöglichen und dafür einmal im Monat auf Bestattungen an einen Montag zu verzichten.


8. Formulare auf Englisch


Im Rahmen einer Willkommenskultur für internationale Fachkräfte sind alle für diese Zielgruppe relevanten Formulare (online und offline) beim Amt für Migration, insbesondere die Online-Formulare zur Terminvergabe, bis Ende Q2-2025 auf Englisch bereitzustellen.


9. Zusätzliche Stellen im Amt für Migration für Einbürgerung und für Abschiebungen


Für die Jahre 2025 und 2026 werden im Amt für Migration 2 vz-Stellen zur schnelleren Bearbeitung von Anträgen auf Einbürgerungen und 10 vz-Stellen zur verstärkten Bearbeitung von Abschiebungen (einschließlich der Schaffung der Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbeendigung ausreisepflichtiger Personen) und EU-Freizügigkeitsprüfungen eingerichtet.


Begründung: Die Bearbeitungszeiten von Einbürgerungsanträgen haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verlängert. Im Bereich von Abschiebungen hat es in den vergangenen Jahren seit 2019 keinen Personalaufwuchs gegeben, während der Rest der Verwaltung um über 17 Prozent mehr Personal aufgebaut hat – und dies obwohl die Durchsetzung der Regeln zu irregulärer Migration aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger eine hohe Priorität bekommen hat.


10. Rechnungsprüfungsamt



Das Rechnungsprüfungsamt erhält in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 zusätzlich jeweils 360.000 Euro zur Schaffung von 4 vz-Stellen zur Durchführung der beschlossenen Leistungsvereinbarung.



Begründung: Die Stellen dienen insbesondere der vorbeugenden Prüfungen zur Korruptionsprävention sowie der Vergabeprüfungen.



11. Welthaus, Anschlussfinanzierung nach 2025


Das Welthaus erhält für das Jahr 2026 eine Anschlussfinanzierung von 70.000 Euro.


2026: 70.000 Euro


12. Anschlussförderung SLADO nach 2025


SLADO erhält für das Jahr 2026 eine Anschlussfinanzierung für die Zwecke der aktuellen institutionellen Förderung von 200.000 Euro.


2026: 200.000 Euro


Begründung: Die angestrebte Aufnahme von SLADO in die Zuwendungsverträge mit den Wohlfahrtsverbänden ab 2026 kann noch nicht als gesichert angesehen werden. Es sollte hier Planungssicherheit geschaffen werden. Die Förderhöhe ist angepasst an Inflation und die allgemeine Tarifentwicklung beim Personal.


13. Anschlussförderung SCHLAU in 2025 und 2026


Die Förderung des SCHLAU-Projekts zur Schulaufklärung wird in den Jahren 2025 und 2026 fortgeführt, und zwar mit einer jährlichen Förderung von 126.000 Euro an den SLADO.


2025: 126.000 Euro


2026: 126.000 Euro


14. Umsetzung Aktionsplan zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt


Zur Umsetzung des Aktionsplans zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Dortmund werden in den Jahren 2025 und 2026 jeweils 30.000 Euro zusätzlich zu den vorgesehenen Haushaltsmitteln für die städtische Koordinierungsstelle bereitgestellt.


2025: 30.000 Euro


2026: 30.000 Euro


15. Anschlussförderung Forum Jugend


Das Forum Jugend erhält wie in den Vorjahren in 2025 und 2026 jeweils 30.000 Euro für seine Projektarbeit mit Jugendlichen mit Migrations- und LSBTI-Hintergrund.


2025: 30.000 Euro


2026: 30.000 Euro


16. Präventionsarbeit der AIDS-Hilfe


Die AIDS-Hilfe Dortmund erhält in den Jahren 2025 und 2026 für zielgruppenspezifische Präventionsarbeit und Testangebote zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen eine zusätzliche Förderung von jeweils 50.000 Euro. Dies erfolgt ausdrücklich unabhängig von den geplanten Kürzungen der Landesförderung.


2025: 50.000 Euro


2026: 50.000 Euro


Begründung: Angesichts steigender Infektionszahlen bei sexuell übertragbaren Erkrankungen (jenseits von HIV) sollte die Stadt Dortmund die Präventionsarbeit bei besonders betroffenen Zielgruppen stärker fördern.


17. Übertragung von Restmitteln des Förderprogramms Schutz vor Hochwasser und Überflutungen


Restmitteln aus dem Förderprogramm „Schutz vor Hochwasser und Überflutungen“ im Jahr 2024 werden zusätzlich zum neuen Haushaltsansatz auf 2025 übertragen.


Begründung: Dieses Programm ist vor dem Hintergrund der Klimaanpassung von besonderer Bedeutung.


18. Beendigung der Förderung des Sozial Ökologischen Zentrums


Der jährliche Miet- und Betriebskostenzuschuss an das Sozial Ökologische Zentrum wird ab 2026 eingestellt und aus dem Haushalt gestrichen. (Einsparung 125.000 Euro)


Begründung: Die Präsentation des Sozial Ökologischen Zentrums für den AFBL im September hat noch einmal die politisch einseitig linke bis linksradikale Ausrichtung des Programms verdeutlicht. Es ist nicht Aufgabe der Stadt, dies mit Steuermitteln zu finanzieren.





Comments


bottom of page