Die Ratsfraktion FDP/Bürgerliste macht der Stadtverwaltung Druck beim Brandschutzbedarfsplan, der maßgeblich für die weitere Entwicklung der Feuerwehr ist. Denn Dortmund verstößt gegen Landesrecht. Die Stadtverwaltung hat in einer Antwort auf eine Anfrage der Ratsfraktion FDP/Bürgerliste eingeräumt, dass der Brandschutzbedarfsplan entgegen der landesgesetzlichen Vorgaben seit 2012 nicht aktualisiert wurde und eine Fortschreibung "aktuell nicht absehbar" sei. Nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) wäre die Stadt Dortmund aber verpflichtet gewesen, spätestens im Jahr 2017 und wieder im Jahr 2022 den Brandschutzbedarfsplan fortzuschreiben.
"Dass das Landesgesetz keine Sanktion für das Versäumnis dieser Verpflichtung vorsieht, entbindet eine Verwaltung, die an Recht und Gesetz gebunden ist, nicht von dieser Verpflichtung", meint der Fraktionsvorsitzende von FDP/Bürgerliste, Michael Kauch. "Das ist ein echter Skandal, denn wie wir aus der Antwort und aus Nachfragen wissen, ist das ein bewusstes Pflichtversäumnis des Verwaltungsvorstandes."
Aufgedeckt hat den veralteten Brandschutzbedarfsplan Dennis Neunzig, sachkundiger Bürger der FDP und in einer anderen Stadtverwaltung selbst verantwortlich für die Feuerwehr. "Hier handelt es sich nicht um eine Formalie. Die Pflicht zur regelmäßigen Erneuerung hat den Sinn, dass die Investitionen in die Feuerwehr immer nach dem aktuellen Bedarf erfolgen. Dies dient dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie einer effizienten Mittelverwendung", so Dennis Neunzig.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste hat nun den Ratsausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden um Beschlussfassung gebeten. Die Verwaltung soll aufgefordert werden, die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans unverzüglich intern und/oder extern zu beauftragen. Zudem soll sie bis zur Februar-Sitzung des Rates hierzu eine Vorlage inklusive Zeitplan vorlegen. Der Ausschuss wird hierüber am 13. Dezember beraten.
Den aktuellen Antrag und die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage von FDP/Bürgerliste finden Sie im Anhang.
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