Verfassungsgericht verwirft neues Kommunalwahlrecht - Warnung vor Erhöhung der Mindestsitze für Fraktionen!
- goergens3
- 20. Mai
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 20. Mai
Zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW, das neue Wahlrecht für verfassungswidrig zu erklären, kommentiert der Fraktionsvorsitzende von FDP/Bürgerliste im Rat der Stadt Dortmund, Michael Kauch:
"CDU, SPD und Grünen hatten im Landtag ein neues Wahlrecht beschlossen, das die kleineren Parteien bei der Sitzverteilung massiv benachteiligt hätte - quasi als Beutegemeinschaft, um sich die wegfallenden Sitze der Kleinen dann untereinander aufzuteilen. Dem hat der Verfassungsgerichtshof heute einen Riegel vorgeschoben.
Als Fraktion FDP/Bürgerliste begrüßen wir, dass die Manipulation des Wahlrechts durch CDU, SPD und Grüne nicht erfolgreich war. Wir warnen diese drei Parteien zugleich, ihre Planungen im Landtag fortzuführen, die Rechte kleiner Parteien in der Gemeindeordnung weiter einzuschränken. Das betrifft insbesondere den Plan, die Zahl der Sitze zu erhöhen, die für eine Fraktionsbildung notwendig sind. Wer so massiv die Handlungsmöglichkeiten politischer Wettbewerber einschränken will, beschädigt die Demokratie."
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