Initiativen
Auswirkungen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung / Rat der Stadt / Drucksache Nr.:
25797-22-E1 / 22.09.2022 /
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktionen von SPD und FDP/Bürgerliste bitten den Rat, Folgendes zu beschließen:
Die die Bundesregierung tragende Koalition aus SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP hat in ihrem dritten Entlastungspaket zentrale Entscheidungen getroffen, um die Folgen der durch Russland hervorgerufenen Energiekostenkrise und der daraus resultierenden Inflationsentwicklung für die Bürger und Bürgerinnen abzumildern.
Das Paket schafft mit einem Volumen von 55 Milliarden Euro spürbare Entlastungen für die breite Mitte der Gesellschaft, für kleine und mittlere Einkommen, Studierende, Auszu- bildende, Rentner und Rentnerinnen, Selbständige und mittelständische Unternehmen.
Die Umsatzsteuer auf Gas wird gesenkt, der Strompreisanstieg für den Basisbedarf ge- dämpft, die Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie verlängert. Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag werden erhöht und weitere Direktzahlungen an einkommensschwa- che Bevölkerungsgruppen wurden beschlossen. Der Kreis der Wohngeldberechtigten soll von 620.000 auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger bundesweit erweitert werden. Dies und ein weiterer Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger und Wohngeldemp- fängerinnen entlasten diese Menschen.
Das Bürgergeld ersetzt Hartz IV, ermöglicht unter anderem eine schnelle Anpassung der Leistungen an die Inflation und verbessert Hinzuverdienstmöglichkeiten. Sozialabgaben für niedrige Einkommen werden durch Ausweitung der Midi-Jobs gesenkt. Die Bekämp- fung der kalten Progression bei der Einkommensteuer sorgt dafür, dass der Staat nicht zum Gewinner der Inflation wird. Unternehmen werden bei Investitionen in Energieeffizi- enz stärker unterstützt. All das sichert den sozialen Frieden und die solidarische Bewälti- gung der Folgen des Ukraine-Krieges, schützt Arbeitsplätze, beschleunigt die Energie- wende und bekämpft die Inflation.
Gleichzeitig hat die Koalition auf Bundesebene im dritten Entlastungspaket wichtige Punk- te beschlossen, die für die Kommunen von besonderer Bedeutung sind:
Die Entlastung von Bürger und Bürgerinnen mit niedrigen Einkommen trägt dazu bei, dass der aufgrund der Energiekosten zu erwartende Anstieg von ergänzendem Transferbezug geringer ausfallen wird. Dies begrenzt die finanzielle Belastung des städtischen Haushalts und die Belastung der Kapazitäten des Jobcenters. Einen besonders wichtigen Beitrag leistet dazu die Strompreisbremse.
Die Stromnetzentgelte werden aus den abgeschöpften Strommarkt- Zufallseinnahmen bezuschusst. Dies dämpft ebenso wie die Umsatzsteuersenkung auf Gas den Anstieg der Energiekosten der Stadt.
Um die kommunalen und sozialen Wohnungsunternehmen bei steigenden Energie- kosten zu unterstützen, wird die befristete Förderung von Betriebsmitteln im KfW- Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.
Die Bundesregierung ist bereit, den Ländern für ein bundesweites Nahverkehrsti- cket jährlich 1,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen, wenn die Län-
der mindestens den gleichen Betrag zur Verfügung stellen. Dies ist im Blick auf die über die Verbundgrenzen pendelnden Menschen gerade für Dortmund als Stadt an der östlichen Grenze des VRR von besonderer Bedeutung.
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt daher das dritte Entlastungspaket der Bundesregie- rung und beauftragt die Verwaltung,
1. dieDEW21zubitten,allePreissenkungspotenziale,diesichausAbgabensenkun- gen und der Strompreisbremse des Bundes ergeben, unverzüglich an die Kunden und Kundinnen weiterzugeben,
2. sich gegenüber der Landesregierung dafür einzusetzen, dass sich das Land NRW an einem neuen vereinfachten und kostengünstigen Nahverkehrsticket beteiligt und die Mittel dafür bereitstellt,
3. sich gegenüber der Landesregierung für einen Rettungsschirm für Stadtwerke ein- zusetzen und bei ihr darauf hinzuwirken, die Investitionsförderung sowie den För- dersatz für neue Fahrzeuge im ÖPNV zu erhöhen und unbürokratisch zu gestalten.
4. sich gegenüber Bundesregierung und Bundestag dafür einzusetzen, bei Verab- schiedung des Gesetzes zum Bürgergeld die verwaltungstechnische Implementie- rung so auszugestalten, dass sie für die Jobcenter leistbar ist.