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Initiativen

Brandschutzbedarfsplan unverzüglich fortschreiben / ABÖAB / Drucksache Nr.: 26653-22-E1/ 13.12.2022

Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

die Stadtverwaltung hat am 21.9.2022 in einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste eingeräumt, dass der Brandschutzbedarfsplan entgegen der landesge- setzlichen Vorgaben seit 2012 nicht aktualisiert wurde und eine Fortschreibung "aktuell nicht absehbar" sei. Nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) wäre die Stadt Dortmund aber verpflichtet gewesen, spätes- tens im Jahr 2017 und wieder im Jahr 2022 den Brandschutzbedarfsplan fortzuschreiben. Dass das BHKG keine Sanktion für das Versäumnis dieser Verpflichtung vorsieht, entbin- det eine Verwaltung, die an Recht und Gesetz gebunden ist, nicht von dieser Verpflich- tung.
Daher bittet die Fraktion FDP/Bürgerliste den Ausschuss um folgende Beschluss- fassung:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, die Fortschreibung des Brand- schutzbedarfsplans unverzüglich intern und/oder extern zu beauftragen und bis zur Febru- ar-Sitzung des Rates hierzu eine Vorlage inklusive Zeitplan vorzulegen.

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